Allgemeine Geschäftsbedingungen
Übersetzungsdienst Astrid Schmidtchen, M.A., Karlsruhe
Da Übersetzungen eine besondere Art von Dienstleistungen darstellen, werden sie nur zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Mit der Erteilung eines Auftrags gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem vollen Umfang von dem Auftraggeber als anerkannt.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge über Übersetzungsdienstleistungen zwischen mir, Astrid Schmidtchen (Auftragnehmer), und meinen Kunden (Auftraggeber), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für mich nur verbindlich, wenn ich sie ausdrücklich schriftlich anerkannt habe.
§ 2 Leistungen
1. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung schnellstens und mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
2. Informationen und Unterlage (wie z.B. Terminologielisten, Glossare, Paralleltexte, Abbildungen usw.), die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, sind mir rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Fehler, die sich daraus ergeben, dass dies nicht geschieht oder geschehen ist, gehen nicht zu meinen Lasten.
3. Die etwaige Verwendung einer spezifischen Terminologie des Auftraggebers ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren.
4. Ich behalte mir vor, bei Unklarheiten im Urtext beim Auftraggeber zurückzufragen. Ich habe jedoch wahlweise auch das Recht, in einem solchen Fall nach bestem Wissen eine Übersetzung aufgrund des zu verstehenden Sinngehalts zu erstellen.
5. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden auch telefonische oder sonstige formlose Aufträge angenommen.
§ 2 Geheimhaltung
Alle Texte werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritter weitergegeben. Ich verpflichte mich, stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die mir im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine Geheimhaltungserklärung unterschrieben werden.
§ 3 Preise und Preisvereinbarung
1. Alle in Preislisten, Angeboten, Voranschlägen usw. genannten Preise sind Endpreise.
2. Die Preise können auf Zeilen- oder Wortbasis oder als Pauschalpreis vereinbart werden. Eine Standardzeile umfasst 55 Anschläge ohne Leerzeichen. Die Kalkulation der Zeilenzahl erfolgt über ein entsprechendes Zeichen-Rechnungsprogramm. Korrekturlesen wird entsprechend nach Zeitaufwand berechnet.
3. Kostenvoranschläge können auf Anfrage erteilt werden. Nach Überprüfung des Textes und etwaiger Sonderwünsche des Auftraggebers wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Kostenvoranschläge und Rechnungen basieren auf den Ausgangstext (zu übersetzender Text: DIN 2345, § 3.2.2). Ohne Lieferung des vollständigen Textes kann nur ein geschätzter Gesamtbetrag ermittelt werden. Maßgebend für die Berechnung ist jedoch die tatsächliche Länge des vom Auftraggeber gelieferten Textes oder eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.
4. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertiggestellten Textmenge verlang werden.
5. Eilaufträge, die Überstunden, Nacht-, Feiertag, - oder Sonntagsarbeit verlangen, werden entsprechend nach Vereinbarung gegen einen angemessenen Aufschlag von 25% bis 50% Nettogesamtauftragswert ausgeführt.
6. Der Preis für zusätzliche Leistungen (wie z.B. Erarbeitung von Terminologie, graphische Gestaltung wie Bilder, Formeln, Tabellen, Erstellung einer Druckvorlage) ist schriftlich gesondert zu vereinbaren.
§ 4 Texteinstufung, Schwierigkeit der Texte
1. Erst nach gründlicher Prüfung kann die Schwierigkeit eines Textes und die für die Übersetzung notwendige Lieferzeit festgelegt werden. Die Einstufung der Schwierigkeit liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Allgemeine Texte sind alle Texte, die eine einfache Gesamtkomposition haben und nur einige Fach- oder Sonderbegriffe enthalten. Fachtexte sind technische Texte und Texte, welche eine schwere Gesamtkomposition oder zahlreiche Fachausdrücke haben, darunter Bedienungsanweisungen, Verträge, Geschäfts- und Forschungsberichte, anspruchsvolle Geschäftkorrespondenz und Werbematerial.
§ 5 Aufträge und Liefertermine
1. Alle Aufträge, die laut schriftlicher Auftragserteilung nicht mit besonderen Zusatzleistungen verbunden sind, werden grundsätzlich im Rahmen des Standard-Service ausgeführt.
2. 2. Erklärt der Auftraggeber sich einverstanden, das Angebot des Auftragnehmers zu nehmen, muss er das Bestellungsformular ordnungsgemäß unterzeichnen und an den Auftragnehmer zurück senden. Bei elektronischer Übermittlung einer Auftragserteilung (z.B. per E-Mail), muss der Auftraggeber seine Zustimmung dem Auftrag deutlich hinfügen. Aufträge kommen nur zustande, wenn diese vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind (z.B. per Fax, E-Mail, Post).
3. Ablieferungstermine werden erst verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer bestätigt wurde. Sollte der Auftragnehmer in Verzug geraten, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss zurücktreten, wenn ihm die Übersetzung nicht bis zu diesem Zeitpunkt als versendet gemeldet werden kann.
§ 6 Stornierung eines Übersetzungsauftrages
1. Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, werden bereits fertiggestellte Arbeiten dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt und ihm berechnet. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 7 Mängelrügen
1. Bei allen eventuell auftretenden Problemen wird zunächst um Rücksprache gebeten, damit eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.
2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von in der Übersetzung enthaltenden Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Dies muss schriftlich innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung erfolgen, widrigenfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn dem Auftragnehmer keine Möglichkeit zur Nachbesserung der Übersetzung innerhalb angemessener Frist gewährt wird (§ 633 BGB). Ist auch nach einer Nachbesserung die Übersetzung für den geplanten Verwendungszweck nachweislich ungeeignet, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung.
3. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers oder eine Rückgriffhaftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter sind ausdrücklich gegenüber mir ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
1. Jegliche Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrags begrenzt. Korrekturen durch Dritte entbinden mich von der Garantie und können uns nicht in Rechnung gestellt werden. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Liefertermin (§ 638 BGB). Für Fehler an Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, übernehme ich keine Haftung.
2. Der Auftragnehmer haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Rückgriffhaftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserlich Quelltexte verursacht werden.
4. Für Beschädigung oder Verlust auf dem Versandweg haftet der Auftragnehmer nicht.
5. Bei der Nichteinhaltung eines Liefertermins auf Grund Ausfall der Stromversorgung oder
Telekommunikationseinrichtungen, Verkehrsstörungen oder plötzliche Erkrankung des Übersetzers kann keine Haftung übernommen werden. In Fällen höherer Gewalt (z.B. Streik, Aufruhr, Naturkatastrophen) und sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Hindernisse, ist der Auftragnehmer berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Einräumung einer den Umständen angemessenen Nachfrist zu verlangen. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Ausübung des Rücktrittrechts einer Partei bereits durchgeführte Arbeiten sind in jedem Fall auszugleichen.
§ 9 Versand
1. Der Auftraggeber bestimmt auf welchem Medium und über welchen Versandweg die Übersetzung zu liefern ist. Auf Wunsch des Auftraggebers kann ein elektronischer Versandweg (E-Mail) gewählt werden. Die Kosten für Express- und Kuriersendung werden weiter verrechnet. Die Versandgefahr geht mit Übergabe an die Post oder den Kurier oder Boten auf den Auftraggeber über.
§ 10 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
1. Sollte der Auftragnehmer aufgrund einer Übersetzung wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts (Copyright) in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer in vollem Umfang hiervon freizustellen.
2. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Sofern in der Person des Übersetzers in Ausübung der Übersetzung Urheberrechte oder andere Schutzrechte entstehen, verbleiben diese ausdrücklich beim Übersetzer, soweit sie nicht vertraglich auf den Auftraggeber übertragen wurden.
§ 11 Zahlungsbedingungen
1. Das Honorar ist innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto fällig. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt.
2. Im Einzelfall können gesonderte Zahlungsfristen vereinbart werden. Bei Großaufträgen kann die Auftragnehmer Abschlagzahlungen verlangen, die in vereinbarten Abständen nach Lieferung der bereits erbrachten Leistungen fällig werden.
§ 12 Sonstige Bestimmungen
1. Bei Meinungsverschiedenheiten, die einen Auftrag, dessen Durchführung, eventuelle Mängel, sich ergebende Ansprüche oder andere Aspekte der vertraglichen Beziehungen betreffe, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollten einzelne der vorgenannten Auftragsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die fraglichen Bedingungen sind in diesem Fall durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die in ihren wirtschaftlichen Absichten den beanstandeten Bedingungen möglichst nahe kommen.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Stand: 9. Mai 2001
